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LPO 2024: Das ist neu Neue Leistungsprüfungsordnung 2024 in Kraft

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Beschreibung

Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO)

Regelwerk für den deutschen Turniersport

Die Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) ist das Regelwerk für den leistungssportlichen Turniersport in Deutschland. Sie gibt zum Beispiel vor, welche Kriterien Reiter, Fahrer, Voltigierer und Pferde erfüllen müssen, um an einer Prüfung teilnehmen zu können. Sie sorgt aber auch für einen geregelten Ablauf auf dem Turnier, gibt die Anforderungen in den einzelnen Disziplinen vor, wie gerichtet wird und wie oft ein Pferd am Tag starten darf. Damit sorgt sie für Chancengleichheit und beugt einer Überforderung von Mensch und Pferd vor. Nicht zuletzt regelt die LPO, welche Ausrüstung zulässig ist, zum Beispiel in welchen Prüfungen welche Gebisse und Gamaschen verwendet werden dürfen. Die LPO ist im FN-Verlag erhältlich.

LPO 2024: Das ist neu

Neue Leistungsprüfungsordnung 2024 in Kraft

Zum 1. Januar 2024 ist die neue Leistungsprüfungsordnung (LPO) in Kraft getreten. In über zweijähriger Arbeit hat die Abteilung Turniersport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) zusammen mit Vertretern der Landespferdesportverbände und der Deutschen Richtervereinigung, den Disziplin-Ausschüssen des Deutschen Olympiade-Komitees für Reiterei (DOKR) sowie weiteren Experten das Regelwerk auf Herz und Nieren überprüft, korrigiert und angepasst. Und das sind die wichtigsten Neuerungen.Mehr Tierwohl hat auch die Neuregelung im Sinn, die tragenden Stuten nach dem vierten Trächtigkeitsmonat oder mit Fohlen bei Fuß die Teilnahme am Turnier untersagt. Explizit verboten wird auch der Einsatz von sogenanntem „Fakeschaum“, der eine gute Kautätigkeit des Pferdemaules vorspiegeln soll, ebenso von Sporen mit Zacken im Springen. Generell dürfen Sporen im Springen künftig nicht mehr als vier Zentimeter lang sein.

Die LPO 2024 schränkt außerdem den Einsatz von jungen Pferden auf Turnieren weiter ein. Dreijährige Pferde dürfen weiterhin frühestens ab 1. Mai auf Turnieren vorgestellt werden, jedoch während des gesamten Jahres an maximal fünf Turnieren teilnehmen. Dressurpferdeprüfungen der Klasse L sind für vierjährige Pferde nicht mehr zugelassen. Hier dürfen ab 2024 nur noch fünf- bis siebenjährige Pferde teilnehmen. Letztere allerdings nur sofern sie nicht mehr als einen Erfolg zu verzeichnen hatten. Bei Spring- und Geländepferden wurden diese Einschränkungen bezüglich Vorerfolgen gestrichen. Vierjährige Spring- und Geländepferde dürfen zudem zukünftig erst ab 1. März in der Klasse A starten und ein Start in Springpferdeprüfungen in der Klasse L ist für Vierjährige erst ab dem 1. Juli zugelassen.

Neuerungen gibt es auch beim Thema Siegerehrung. Wie aus einer Umfrage Ende 2021 in Zusammenarbeit mit dem HorseFuturePanel hervorging, ist die Teilnahme daran eine Ehre und den Turnierreitern sehr wichtig. Die Teilnahme bleibt daher für die ersten sechs Platzierten weiterhin Pflicht. Wie bisher können Veranstalter jedoch den Ablauf der Siegerehrung selbst bestimmen. Neu ist, dass der Veranstalter den Ablauf der Siegerehrungen auch während des laufenden Turniers ändern kann. Je nach Wetterlage kann beispielsweise kurzfristig entschieden werden, ob sie mit oder ohne Pferd stattfinden soll. Soll ein einzelnes Pferd aus sicherheitsrelevanten Gründen nicht an der Siegerehrung teilnehmen, muss der Teilnehmer bei der zuständigen Richtergruppe dafür einen Dispens einholen, andernfalls droht auch künftig die Aberkennung der Platzierung.